Wikipedia sagt zu Detektiv und Detektei:
Ein Detektiv (v. lat. detegere = entdecken, aufdecken)
oder auch Privatdetektiv oder Privatermittler ist eine
Person, die im Rahmen der Beweiserhebung und/oder Beweisnothilfe durch
Observationen, Recherchen, legendierte Befragungen usw. Erkenntnisse und
Informationen dokumentiert; insbesondere von gerichtsverwertbarem
Beweismaterial.
Der Begriff Privatdetektiv ist aus der Übersetzung des angelsächsischen
private investigator oder private detective hervorgegangen.
Da die Bezeichnung detective in angelsächsischen Ländern ein
Dienstgrad bzw. eine Funktionsbezeichnung bei den Polizeibehörden war und
ist, haben damalige Privatdetektive den Unterschied damit klarstellen
wollen.
Heute wird der Begriff Privatdetektiv eher als Unterscheidung vom sog.
Wirtschaftsdetektiv verstanden. Ein Detektiv kann selbstständig oder in
einer Detektei als Angestellter arbeiten.
Deutsche Detektive genießen keinerlei Sonderrechte oder hoheitliche
Befugnisse und haben auch keine staatliche Lizenz. Sie arbeiten mit den
Jedermannsrechten, vor allem der Jedermann-Festnahme und sind normale
Gewerbetreibende.
Detektive arbeiten mitunter am Rande der Legalität, da sie für ihre
alltägliche Arbeit Daten benötigen, die sich häufig nur über dunkle Kanäle
beschaffen lassen. Oft setzt auch die legale Beschaffung das Vorliegen
eines berechtigten Interesses voraus (z.B. Kfz-Halterermittlung), das
nicht nachgewiesen werden kann. Auch während Observationen werden
bisweilen diverse Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten begangen.
Quelle: Wikipedia.de